Beschreibung
Vor 60 Jahren, am 23. Mai 1949, trat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft, das u.a. auch die Verfassungsorgane Deutscher Bundestag und Bundesrat definiert. Kurz darauf nahmen diese beiden Institutionen am 7. September 1949 ihre Arbeit auf. Seit der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz die Verfassung aller Bürger Deutschlands. Der Bundestag ist das deutsche Parlament. Als einziges Verfassungsorgan auf Bundesebene werden seine Mitglieder vom Volk gewählt. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Wahl des Bundeskanzlers, die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierungsarbeit. Der Bundestag versammelt sich seit 1999 im Reichstagsgebäude in Berlin. Der Bundesrat ist die Interessenvertretung der Bundesländer auf Bundesebene. Er besteht aus Vertretern der Länder. Der Bundesrat kann Gesetzesinitiativen des Bundes beeinflussen oder sogar blockieren. Er tagt seit 2000 im historischen Preußischen Herrenhaus in Berlin.







